Gesetze / Auslandsunterhaltsgesetz
AUG§ 44 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 44 AUG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Koblenz, 27.08.2012 – 13 UF 431/12
- OLG Stuttgart, 01.12.2014 – 17 UF 150/14Zitiert von 3
- BGH, 27.03.2024 – XII ZB 291/23Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsaussprüche eines türkischen Urteils
- BGH, 23.09.2015 – XII ZB 234/15Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung über Kindesunterhalt: Prüfungsumfang der deutschen GerichteZitiert von 4
- OLG Hamm, 28.06.2012 – II-11 UF 279/11
- OLG Stuttgart, 21.12.2011 – 17 UF 276/11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.02.2013 Ausfertigung
§ 44 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I 273 iVm Bek)
BGBl. 2013 I S. 273
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.